Steuerberater für Freiberufler in Hamburg
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Freiberufler (Freelancer) sind oder ein Gewerbe anmelden müssen? Wir beraten und unterstützen Sie gerne persönlich vor Ort in einer unserer Kanzleien. Eine Steuerberatung ist gerade für Selbstständige sehr wichtig, da es viel zu beachten gibt und Fehler große finanzielle Auswirkungen haben können. Unser Team ist auf die Beratung von Freiberuflern/Selbstständigen mit folgenden Tätigkeiten spezialisiert:
- IT Consulting
- Unternehmensberatung
- Web Dienstleistungen
- Ingenieur Dienstleistungen
Leistungen als Steuerberater für Freiberufler
Wie der Begriff schon suggeriert, hat man als Selbstständiger ständig etwas zu tun. Dennoch müssen Sie nicht alles alleine bewältigen. Als Steuerberater in Hamburg bieten wir Freiberuflern eine ganze Reihe an Leistungen an. Gerne beraten wir Selbstständige bei steuerlichen Fragen, der Buchhaltung und weiteren Themen rund um die betriebliche Steuererklärung. Was wir Selbstständigen und jungen Unternehmen in Hamburg genau anbieten können, finden Sie nachfolgend:
- Finanzbuchhaltung
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Steuererklärungen
- Gewinnermittlungen (Einnahmenüberschussrechnung)
- Existenzgründungen
- steuerliche Beratung und Steueroptimierung
Abgrenzung Freiberufler vs. Gewerbetreibender

Freiberufliche Katalogberufe
Vier Berufsgruppen fallen in diese Kategorie:
- Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer
- Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen
- Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, Sachverständige
- Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher
Freiberufliche katalogähnliche Berufe
Diese Berufe entsprechen in ihrem Anforderungsprofil weitgehend den Katalogberufen; sie erfordern eine höhere Ausbildung, in der Regel einen staatlichen anerkannten Hochschulabschluss. Zum Beispiel haben Finanzgerichte entschieden, dass die folgenden Berufe freiberuflichen Charakter haben: Ergotherapeut, Dirigent, Fotodesigner, Schauspieler, oder Modedesigner. Das Finanzamt unterteilt Selbstständige in zwei Gruppen, den Freiberuflern und den Gewerbetreibenden. Beide Gruppen unterliegen der Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer und sind grundsätzlich verpflichtet eine Einkommensteuererklärung sowie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu übermitteln.
Der Unterschied liegt in der Gewerbesteuer. Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuer (Gewerbesteuer-Hebesatz Hamburg: 470%). Gegenüber dem Gewerbetreibenden muss der Freiberufler keine doppelte Buchführung führen und keine jährliche Bilanz erstellen, sondern darf eine Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) erstellen. Es bedarf keiner Gewerbeanmeldung, sondern nur einer steuerlichen Anmeldung des Unternehmens beim zuständigen Finanzamt. Ob eine gewerbliche Tätigkeit als Freiberufler qualifiziert werden kann, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Eine Steuerberatung im Vorfeld schützt Sie vor bösen Überraschungen.
Besonderheiten der Steuererklärung als Freiberufler
Vielen Selbstständigen graut es vor der Steuererklärung, da Sie verunsichert sind, ob Sie alle gewerblichen Einkünfte korrekt angeben. Auch die Buchhaltung stellt viele Freiberufler vor eine Herausforderung, denn Sie kostet monatlich Zeit und Nerven. Eine Steuerberatung verschafft Ihnen Klarheit.
Im Gegensatz zu vielen Arbeitnehmern sind Freelancer zur Abgabe einer Steuererklärung ans Finanzamt verpflichtet. Diese muss außerdem elektronisch übermittelt werden, weshalb eine gänzlich digitale Buchhaltung sich anbietet. Ein weiterer Unterschied ist, dass einige Freiberufler neben der Einkommensteuer- auch eine Umsatzsteuererklärung einreichen müssen. Der wohl größte steuerliche Unterschied: Bei Freiberuflern wird die Einkommensteuer selbstverständlich nicht monatlich automatisch abgezogen. Anstatt dessen werden vierteljährlich Vorauszahlungen getätigt. Die Höhe orientiert sich an den Steuern, die in dem letzten Jahr gezahlt wurde. Das kann natürlich je nach Auftragslage stark schwanken und zu bösen Überraschungen führen. Eine Steuerberatung hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie alles ordnungsgemäß angeben, und verschafft Ihnen so Ruhe. In der Beratung finden Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater heraus, bei welchen Tätigkeiten Sie Hilfe benötigen, was sie selbst erledigen und was wir Ihnen abnehmen können.
Wir unterstützen Freiberufler beim Thema Steuer in Hamburg
Sie haben noch Fragen oder möchten ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren? Dann zögern Sie nicht uns telefonisch oder via E-Mail zu kontaktieren. Sie finden uns an gleich mehreren Standorten in Hamburg – Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Hamburg-Eimsbüttel
Osterstraße 63
20259 Hamburg
Tel. +49 40 376 177 57
Hamburg-Altona
Erdmannstraße 10-12
22765 Hamburg
Tel. +49 40 37 61 77 56
Hamburg-Winterhude
Forsmannstrasse 10
22303 Hamburg
Tel. +49 40 376 177 57
Vereinbaren Sie gleich unverbindlich einen Beratungstermin via E-Mail: kanzlei@schardt-stb.de und besuchen Sie uns in einer unserer Kanzleien in Hamburg.


Dipl.- Kaufmann | Steuerberater
Steuerberater in Hamburg
Hamburg-Eimsbüttel
Osterstrasse 63
20259 Hamburg
Tel.: +49 40 37 61 77 57
Mail: kanzlei@schardt-stb.de
Hamburg-Altona
Erdmannstrasse 10 - 12
22765 Hamburg
Tel.: +49 40 37 61 77 56
Mail: kanzlei@schardt-stb.de
Hamburg-Winterhude
Forsmannstrasse 10
22303 Hamburg
Tel.: +49 40 37 61 77 57
Mail: kanzlei@schardt-stb.de