Steuerberater für Ihre Steuererklärung in Hamburg

Sie benötigen Unterstützung bei der Führung der Buchhaltung Ihres Unternehmens in Hamburg? Wir helfen Ihnen gerne weiter und erledigen alle anfallenden Aufgaben für Sie – professionell und digital, sodass Sie Zeit für andere Dinge haben.

Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf, damit wir Ihre persönlichen Bedürfnisse in einem unserer Büros in Hamburg besprechen können.

Wir unterstützen Sie gerne

Sie haben noch Fragen oder möchten ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren? Dann zögern Sie nicht uns telefonisch oder via E-Mail zu kontaktieren. Sie finden uns an gleich mehreren Standorten in Hamburg – Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Unterschiede zwischen Finanz­buchhalter und Bilanz­buchhalter​

Je nach Größe des Unternehmens kann ein Finanzbuchhalter bei verschiedenen Aufgaben der Buchführung bzw. des Rechnungswesens unterstützen. Von der gesamten Buchhaltung, bei der das Unternehmen nur die vorbereitende Buchhaltung übernimmt (sammeln und ordnen der Belege), über das Buchen der Geschäftsvorfälle nach erfolgter Kontierung oder lediglich der Beglaubigung der selbst erstellten Buchungen mit anschließender Erstellung des Jahresabschlusses. Was für Sie am meisten Sinn ergibt, besprechen Sie vorher mit dem Finanzbuchhalter.

Als Ihr Steuerberater in Hamburg findet unser Team sicher das richtige Modell für Sie.

Kontaktieren Sie uns gerne, um alles weitere persönlich an einem unserer Standorte in Altona/Ottensen, Eimsbüttel oder Winterhude zu besprechen.

Für die unterschiedlichen Teilbereiche der Buchhaltung gibt es jeweils Berater mit verschiedenen beruflichen Weiterbildungen bzw. Bezeichnungen, die meist auf einer kaufmännischen Ausbildung beruhen. Um zu entscheiden, welche Art von Buchhalter in Hamburg Sie suchen, sorgen wir nachfolgend für Klarheit, indem die Berufsbilder des Finanzbuchhalters vom Bilanzbuchhalter abgegrenzt werden.

Sowohl Finanzbuchhalter als auch Bilanzbuchhalter sind kaufmännische Weiterbildungen. Da die Aufgaben des Bilanzbuchhalters aber breiter gestreut sind, ist diese Weiterbildung mit strengeren Voraussetzungen und Kriterien verbunden und bundeseinheitlich geregelt. Dazu gehören eine Ausbildung (kaufmännisch) oder Studium und/oder entsprechend mehrere Jahre Berufserfahrung.

Während der Bilanzbuchhalter das betriebliche Rechnungswesen überwacht, sowie häufig an strategischen Planungen beteiligt ist, haben Finanzbuchhalter einen anderen Aufgabenbereich, obwohl sich diese natürlich überschneiden können. Der Finanzbuchhalter konzentriert sich auf die Aufgaben des externen Rechnungswesens. Zum Know-how des Finanzbuchhalters zählen die laufende Buchführung, Bilanzierung, Kosten- und Leistungsrechnung, EDV-Finanzbuchhaltung sowie ein Grundwissen in Recht und Finanzen und dem betrieblichen Steuerrecht.

Aufgaben des Finanzbuchhalters

Die Buchhaltung ist für viele junge Unternehmer eine Herausforderung, gerade wenn man sich beruflich noch nie damit auseinandergesetzt hat. Die Aufgaben des Rechnungswesens und die Auswertung der wirtschaftlichen Lage komplett oder teilweise an einen Steuerberater abzugeben, schafft Zeit für das Kerngeschäft und die Sicherheit, dass alles laufend kontrolliert und zu Ihrem Vorteil justiert wird. Wenn Sie dies wünschen, müssen Sie lediglich die vorbereitende Buchhaltung übernehmen und können den Rest an einen Finanzbuchhalter abgeben.

Gerne helfen wir Ihrem Business vor Ort in Hamburg bei den verschiedenen Teilbereichen der Finanzbuchhaltung. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten. Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch mit Ihnen.

Aber was muss überhaupt gemacht werden? Die Finanz­buch­haltung (Fibu) mit den Buchungen aller Finanzströme auf Konten bildet die Grundlage für die GuV bzw. EÜR und damit den Jahresabschluss. Die Geschäftsvorfälle müssen nach zwei Kriterien erfasst werden: In chronologischer Reihenfolge und in einer sachlichen Ordnung nach Art des Vorgangs durch die Verwendung von verschiedenen Konten. Um die nach § 239 HGB definierte Belegfunktionen zu erfüllen, müssen alle Geschäftsvorfälle und Buchungen dokumentiert und durch Belege nachgewiesen werden. Des Weiteren übernimmt der Finanzbuchhalter die Ermittlung der Schulden- und Vermögensbestände in der Aufstellung der Bilanz, sowie die Bestandsveränderungsermittlung. Die Bilanz und GuV mit all ihren gesetzlichen Anforderungen dienen nicht nur dem Finanzamt als Bemessungsgrundlage für die zu zahlenden Steuern. Auch externe Stakeholder, wie beispielsweise Investoren, haben Interesse daran.

Mit einigen Ausnahmen müssen alle Unternehmer und Freiberufler in Deutschland außerdem regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen – Auch diese Aufgabe liegt beim Finanzbuchhalter. Sie wird auf Basis der Einnahmen und Ausgaben des Voranmeldezeitraums berechnet und fordert eine lückenlose Aufzeichnung durch den Finanzbuchhalter. Da diese Aufgabe bis zu zwölf Mal jährlich anfallen kann, bietet es sich an diese an eine externe Steuerkanzlei abzugeben.

Digitale Buchführung

Auch wenn im Zusammenhang mit Buchhaltung noch immer gerne von Papierkram gesprochen wird, sind viele Aufgaben heutzutage auch digital und online möglich. Originale Buchungsbelege müssen nicht in Papierformat abgeheftet und aufbewahrt werden, ein Scan ist ausreichend. Diese digitalen Belege können dann direkt in der DATEV erfasst und gebucht werden. Eine Digitale Finanzbuchhaltung erleichtern sowohl Ihnen als auch Ihrem Steuerberater Zeit und Geld. Für Unternehmen ergibt sich weniger Papierkram und nichts muss physisch den Finanzbuchhalter übergeben werden. Der Buchhalter wiederum hat tagesaktuelle Daten, die Ihm helfen sofort zu optimieren, wenn Bedarf besteht.

Finanzbuchhaltung durch Ihren Steuerberater in Hamburg

Die Buchhaltung bzw. die Finanzbuchhaltung (Fibu) ist ein Teilbereich des Rechnungswesens. Alle unternehmensbezogenen Geschäftsvorfälle, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, werden hier mit den Methoden der Buchführung mit Hilfe einer Software geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert. Am Ende einer Rechnungsperiode werden die Konten abgeschlossen und eine Bilanz bzw. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellt, die den Gewinn oder Verlust des Unternehmens gegenüber dem Finanzamt nachweist. Die Finanzbuchführung ist die Grundlage, Ihren steuerlichen Pflichten als Unternehmen nachzukommen – die elektronische Übermittlung der monatlichen Umsatzsteuer – Voranmeldung oder einer zusammenfassenden Meldung sind nur so möglich.

Wir als Ihr Steuerberater in Hamburg bieten Ihnen folgende Leistungen im Bereich Buchhaltung an:

  • Erfassung der Geschäftsvorfälle mittels Fibu-Software (DATEV)
  • Kontieren der Belege
  • Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung in elektronischer Form
  • Erstellung und Übermittlung der zusammenfassenden Meldung i.S.d. UStG in elektronischer Form
  • Individuelle monatliche DATEV – Auswertungen wie z.B. betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) bzw. kurzfristige Erfolgsrechnungen, Vorjahresvergleiche und Summen- und Saldenlisten
  • Beantragung von Dauerfristverlängerungen
  • Hilfestellung beim Mahnwesen und Zahlungsverkehr

Berechnung der Einkommensteuer

Bemessungs­grundlage der Einkommen­steuer ist das zu versteuernde Einkommen (zvE). Diese berechnet sich aus der Summe sämtlicher Einkünfte des Steuerpflichtigen (beispielsweise Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…). Negative Einkünfte können hier ggf. mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Von dem Gesamtbetrag der Einkünfte werden dann Sonderausgaben (beispielsweise Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen, Kirchensteuer, Betreuungskosten oder Krankenversicherungsbeiträge…) sowie außergewöhnliche Belastungen abgesetzt. Nach Abzug von Kinderfreibeträgen, ermittelt sich das zu versteuernde Einkommen. Dieses zu versteuernde Einkommen ist für die Berechnung des Steuersatzes und somit auch für die Höhe der tariflichen Einkommensteuer des Steuerpflichtigen entscheidend.

Vorteile bei der Finanzbuchhaltung durch Ihren Steuerberater

Der Steuerberater hat immer aktuelles Zahlenwerk Ihres Unternehmens in seiner Software. Dieses sollte die Grundlage sein, um den Mandanten steuerlich zu beraten und gewisse Gestaltungsspielräume zu nutzen. So können bspw. durch Anpassung der Steuer Vorauszahlungen Liquiditätsengpässen oder erhebliche Steuernachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist dies überlebenswichtig. Würde das Unternehmen die Erstellung der monatlichen Finanzbuchhaltung selbst übernehmen und diese erst im Folgejahr an den Steuerberater übergeben, so kann dieser nur noch sehr eingeschränkt Steueroptimierungen vornehmen.

Der Mandant erspart sich durch die Ausgliederung der Fibu erhebliche Arbeitszeit, um sich auf das operative Kerngeschäft zu konzentrieren. Die Kosten des Steuerberaters für die monatlichen Finanzbuchhaltung kann das Unternehmen als Betriebsausgabe absetzen.

Wir unterstützen Sie gerne

Sie haben noch Fragen oder möchten ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren? Dann zögern Sie nicht uns telefonisch oder via E-Mail zu kontaktieren. Sie finden uns an gleich mehreren Standorten in Hamburg – Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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