Sie sind angestellt und sich nicht sicher, ob und bis wann Sie eine private Steuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten gerne persönlich vor Ort in einer unserer Kanzleien in Hamburg. Wir sind als Steuerberater mit viel Know-how auf folgende Leistungen für Angestellte, Vermieter oder Rentner im Zusammenhang mit der privaten Steuererklärung spezialisiert.
Das Team aus erfahrenen Steuerberatern unserer Steuerkanzlei hilft Ihnen in der individuellen Beratung bei folgenden Aufgaben:
Steuererklärung für Privatpersonen in HamburgSpätestens am Ende eines Kalenderjahres sind Unternehmen verpflichtet, eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Diese muss dem Arbeitnehmer als Ausdruck ausgehändigt oder elektronisch bereitgestellt werden, damit dieser die Werte in seine Steuererklärung übernehmen kann. Nicht nur Unternehmen, auch Arbeitnehmer (Privatpersonen) sind in gewissen Fällen verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Eine Beratung beim Steuerberater zeigt, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Selbst wenn Sie nicht verpflichtet sind, kann eine Steuerberatung Ihnen Aufschluss darüber geben, wo es bei Ihren Steuern Optimierungspotenzial gibt.
Eine doppelte Haushaltsführung, ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Kinderfreibeträge haben bei der jährlichen Steuererklärung erhebliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung. Faktoren wie diese machen die Steuererklärung nicht weniger komplex, sodass es Sie viel Zeit und Mühe sparen kann diese an einen Steuerberater weiterzugeben. Eine Steuerberatung schützt Sie davor, Geld an das Finanzamt zu verschenken.
Gerade im Hinblick auf die private Altersvorsorge ist es wichtig zu wissen, wie sich welche Altersvorsorgeprodukte individuell steuerlich auswirken. Wir als Ihr Steuerberater in Hamburg erstellen für Sie die Einkommensteuererklärung und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, hierbei die Steuerbelastung zu optimieren. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Stellung von Anträgen gegenüber Behörden, bspw. dem Antrag auf Kindergeld, Eintragung der Steuerklasse oder dem Antrag auf Änderung eines Steuerbescheides. Mit unserer langjährigen Erfahrung im privaten Bereich und für Unternehmen ist unsere Steuerkanzlei mit Sicherheit der richtige Partner für Sie.
Insbesondere Immobilienerwerber stehen oft vor der Entscheidung, ob es in Ihrem Einzelfall steuerlich sinnvoll ist die ausgewählte Immobilie zu erwerben. Ein Steuerberater kann Ihnen alle Fragen dazu beantworten. Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist eine Fremdvermietung ggf. sinnvoller als eine Selbstnutzung. Um eine solche Kauf- und Nutzungsentscheidung treffen zu können, ist eine umfassenden Bewertung Ihrer steuerlichen Verhältnisse durch einen kompetenten Steuerberater notwendig.
Wir als Ihr Steuerberater in Hamburg beraten Sie nicht nur beim Immobilienkauf, sondern auch bei der laufenden Vermietung der Immobilie sowie einem späteren Immobilienverkauf. Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Beratung.
Jedes Jahr werden es mehr Rentner, die eine Steuererklärung einreichen müssen. Bis zum Jahr 2039 hängt der Besteuerungsanteil der Rente, sowie der geltende Freibetrag vom Jahr des Renteneintritts ab. Ab dem Jahr 2040 müssen Rentner ihre Rente zu 100% versteuern. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag, müssen auch Rentner eine Steuererklärung abgeben. Wir als Ihr Steuerberater in Hamburg erklären dem Finanzamt die Renteneinkünfte (sonstige Einkünfte) und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf hierbei Steuern zu sparen.