Ihr Steuerberater für Freiberufler

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Freiberufler (Freelancer) sind oder ein Gewerbe anmelden müssen? Wir beraten und unterstützen Sie gerne persönlich vor Ort in einer unserer Kanzleien. Eine Steuerberatung ist gerade für Selbstständige sehr wichtig, da es viel zu beachten gibt und Fehler große finanzielle Auswirkungen haben können. Unser Team ist auf die Beratung von Freiberuflern & Selbstständigen mit folgenden Tätigkeiten spezialisiert:

Leistungen als Steuerberater für Freiberufler

Wie der Begriff schon suggeriert, hat man als Selbstständiger ständig etwas zu tun. Dennoch müssen Sie nicht alles alleine bewältigen. Als Steuerberater in Hamburg bieten wir Freiberuflern eine ganze Reihe an Leistungen an. Gerne beraten wir Selbstständige bei steuerlichen Fragen, der Buchhaltung und weiteren Themen rund um die betriebliche Steuererklärung. Was wir Selbstständigen und jungen Unternehmen in Hamburg genau anbieten können, finden Sie nachfolgend:

  • Finanzbuchhaltung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Steuererklärungen
  • Gewinnermittlungen (Einnahmenüberschussrechnung)
  • Existenzgründungen
  • steuerliche Beratung und Steueroptimierung

Abgrenzung Freiberufler vs. Gewerbetreibender

Gemeinsam mit unseren Mandaten finden wir zunächst heraus, wie Ihre selbstständige Tätigkeit einzuordnen ist. So können unsere erfahrenen Steuerberater die Leistungen individuell auf Sie abstimmen.  § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterscheidet zwischen Katalogberufen und katalogähnlichen Berufen innerhalb der freiberuflichen Tätigkeit. Diese Abgrenzung ist wichtig, damit Selbstständige Ihren steuerlichen Pflichten und der Buchhaltung gemäß der Gesetze nachkommen können. Als erfahrene Steuerberater unterstützen wir Sie bei allen steuerlichen Fragen, damit Sie sich ganz auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können.

Freiberufliche Katalogberufe

Vier Berufsgruppen fallen in diese Kategorie:

  1. Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer
  2. Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen
  3. Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, Sachverständige
  4. Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher

Freiberufliche katalogähnliche Berufe

Diese Berufe entsprechen in ihrem Anforderungsprofil weitgehend den Katalogberufen; sie erfordern eine höhere Ausbildung, in der Regel einen staatlichen anerkannten Hochschulabschluss. Zum Beispiel haben Finanzgerichte entschieden, dass die folgenden Berufe freiberuflichen Charakter haben: Ergotherapeut, Dirigent, Fotodesigner, Schauspieler, oder Modedesigner. Das Finanzamt unterteilt Selbstständige in zwei Gruppen, den Freiberuflern und den Gewerbetreibenden. Beide Gruppen unterliegen der Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer und sind grundsätzlich verpflichtet eine Einkommensteuererklärung sowie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu übermitteln.

Der Unterschied liegt in der Gewerbesteuer. Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuer (Gewerbesteuer-Hebesatz Hamburg: 470%). Gegenüber dem Gewerbetreibenden muss der Freiberufler keine doppelte Buchführung führen und keine jährliche Bilanz erstellen, sondern darf eine Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) erstellen. Es bedarf keiner Gewerbeanmeldung, sondern nur einer steuerlichen Anmeldung des Unternehmens beim zuständigen Finanzamt. Ob eine gewerbliche Tätigkeit als Freiberufler qualifiziert werden kann, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Eine Steuerberatung im Vorfeld schützt Sie vor bösen Überraschungen.

Besonderheiten der Steuererklärung als Freiberufler

Vielen Selbstständigen graut es vor der Steuererklärung, da Sie verunsichert sind, ob Sie alle gewerblichen Einkünfte korrekt angeben. Auch die Buchhaltung stellt viele Freiberufler vor eine Herausforderung, denn Sie kostet monatlich Zeit und Nerven. Eine Steuerberatung verschafft Ihnen Klarheit.

Im Gegensatz zu vielen Arbeitnehmern sind Freelancer zur Abgabe einer Steuererklärung ans Finanzamt verpflichtet. Diese muss außerdem elektronisch übermittelt werden, weshalb eine gänzlich digitale Buchhaltung sich anbietet. Ein weiterer Unterschied ist, dass einige Freiberufler neben der Einkommensteuer- auch eine Umsatzsteuererklärung einreichen müssen. Der wohl größte steuerliche Unterschied: Bei Freiberuflern wird die Einkommensteuer selbstverständlich nicht monatlich automatisch abgezogen. Anstatt dessen werden vierteljährlich Vorauszahlungen getätigt. Die Höhe orientiert sich an den Steuern, die in dem letzten Jahr gezahlt wurde. Das kann natürlich je nach Auftragslage stark schwanken und zu bösen Überraschungen führen. Eine Steuerberatung hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie alles ordnungsgemäß angeben, und verschafft Ihnen so Ruhe. In der Beratung finden Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater heraus, bei welchen Tätigkeiten Sie Hilfe benötigen, was sie selbst erledigen und was wir Ihnen abnehmen können.

Wir unterstützen Sie gerne

Sie haben noch Fragen oder möchten ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren? Dann zögern Sie nicht uns telefonisch oder via E-Mail zu kontaktieren. Sie finden uns an gleich mehreren Standorten in Hamburg – Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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