Spätestens am Ende eines Kalenderjahres sind Unternehmen verpflichtet, eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Diese muss dem Arbeitnehmer als Ausdruck ausgehändigt oder elektronisch bereitgestellt werden, damit dieser die Werte in seine Steuererklärung übernehmen kann. Nicht nur Unternehmen, auch Arbeitnehmer (Privatpersonen) sind in gewissen Fällen verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Eine Beratung beim Steuerberater zeigt, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Selbst wenn Sie nicht verpflichtet sind, kann eine Steuerberatung Ihnen Aufschluss darüber geben, wo es bei Ihren Steuern Optimierungspotenzial gibt.
Eine doppelte Haushaltsführung, ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Kinderfreibeträge haben bei der jährlichen Steuererklärung erhebliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung. Faktoren wie diese machen die Steuererklärung nicht weniger komplex, sodass es Sie viel Zeit und Mühe sparen kann diese an einen Steuerberater weiterzugeben. Eine Steuerberatung schützt Sie davor, Geld an das Finanzamt zu verschenken.
Gerade im Hinblick auf die private Altersvorsorge ist es wichtig zu wissen, wie sich welche Altersvorsorgeprodukte individuell steuerlich auswirken. Wir als Ihr Steuerberater in Hamburg erstellen für Sie die Einkommensteuererklärung und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, hierbei die Steuerbelastung zu optimieren. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Stellung von Anträgen gegenüber Behörden, bspw. dem Antrag auf Kindergeld, Eintragung der Steuerklasse oder dem Antrag auf Änderung eines Steuerbescheides. Mit unserer langjährigen Erfahrung im privaten Bereich und für Unternehmen ist unsere Steuerkanzlei mit Sicherheit der richtige Partner für Sie.